Auszahlung Zweckzuschuss Gebührenbremse

Sanierungsförderungen im Wohnbau


Mit der Vorschreibung der Gemeindesteuern und -abgaben im 2. Quartal 2024 wird der Zweckzuschuss Gebührenbremse, welcher am 19.12.2023 von der Tiroler

Landesregierung beschlossen wurde, ausbezahlt. 

Er dient als Förderung für Abgabenpflichtige im Bereich der Müllabfuhr und wird nach Anzahl der Meldungen je Hauptwohnsitze mit Stichtag per 01.04.2024 im Haushalt berechnet.

Wir bitten, Gutschriften von den Vorschreibungen abzuziehen und nur die Differenz einzuzahlen.

Entsteht nur eine Gutschrift, ersuchen wir um schriftliche Bekanntgabe der Bankverbindung, damit diese in weiterer Folge ausbezahlt werden kann.

Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag erfolgt der Abzug automatisch.

23.04.2024