Grundsteuer

Hebesatz für Grundsteuer A - 500%

Hebesatz für Grundsteuer B - 500%

 

Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der vom Finanzamt festgesetzte Einheitswert einer Liegenschaft bzw. der vom Finanzamt berechnete Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag ist auf dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes ersichtlich. Die Grundsteuer sind dann 500 % von diesem Messbetrag (= Messbetrag mal fünf).